Kostenübernahme

Krankenkassenzuschuss beantragen

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten einer qualifizierten Ernährungstherapie. Als staatlich anerkannte Diätassistentin bin ich zertifiziert – und erfülle damit die Voraussetzungen, die eine Abrechnung mit den Krankenkassen überhaupt erst möglich machen.

Gut zu wissen: Bei einer ärztlich festgestellten Erkrankung greift die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V – die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten dann je nach Kasse bis zu 100 %. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach.

In 6 Schritten zum Zuschuss

01

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen

Bitten Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie zu bestätigen. Das offizielle Formular („Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“) können Sie hier direkt herunterladen und zum Arzttermin mitnehmen.

02

Formular durch Arzt ausfüllen lassen

Das Formular wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben. Es bestätigt, dass eine Ernährungstherapie aus medizinischen Gründen sinnvoll ist – z. B. bei Übergewicht, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

03

Krankenkasse kontaktieren

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder besuchen Sie deren Website und fragen Sie, welche Unterlagen für einen Kostenzuschuss benötigt werden. Jede Kasse hat eigene Anforderungen und Erstattungsbeträge.

Tipp: Fragen Sie explizit nach "Ernährungsberatung durch eine Diätassistentin" – das ist oft besser erstattet als allgemeine Ernährungsberatung.

04

Kostenvoranschlag anfordern (falls nötig)

Einige Krankenkassen verlangen zusätzlich zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag der Beratungsstelle. Sprechen Sie mich gerne an – ich stelle Ihnen diesen selbstverständlich aus.

05

Unterlagen einreichen

Senden Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ggf. den Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse. Diese informiert Sie dann über die Höhe des Zuschusses und das weitere Vorgehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten – je nach Kasse bis zu 100 %.

06

Kennenlerngespräch & Start

Ihr kostenloses Kennenlerngespräch können Sie jederzeit buchen – auch schon bevor die Krankenkasse entschieden hat. Sobald die Rückmeldung Ihrer Kasse vorliegt, planen wir gemeinsam die weiteren Termine.

Formular herunterladen

Laden Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunter und lassen Sie diese von Ihrem Arzt ausfüllen.

Formular herunterladen (PDF)

Kennenlerngespräch vereinbaren

Buchen Sie Ihr kostenloses 15-minütiges Kennenlerngespräch und wir klären gemeinsam alle offenen Fragen.

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Noch Fragen zum Krankenkassenzuschuss? 0171 2051556 oder E-Mail schreiben